Diskursethischer Grundsatz (D) (Jürgen Habermas)

„Der Diskursethik zufolge darf eine Norm nur dann Geltung beanspruchen, wenn alle von ihr möglicherweise Betroffenen als Teilnehmer eines praktischen Diskurses Einverständnis darüber erzielen (bzw. erzielen würden), daß diese Norm gilt. Dieser diskursethische Grundsatz (D) [...].“

„[...], kann die Diskursethik selbst auf den sparsamen Grundsatz ›D‹ gebracht werden,
– daß nur die Normen Geltung beanspruchen dürfen, die die Zustimmung aller Betroffenen als Teilnehmer eines praktischen Diskurses finden (oder finden könnten).“

Jürgen Habermas, Diskursethik – Notizen zu einem Begründungsprogramm, in ders., Moralbewußtsein und kommunikatives Handeln, Frankfurt a. M. 1983, S. 53-125: S. 76 bzw. 103